Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel „Adventsverlosung” auf Facebook

1. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung

1.1.

Die Getränke Klette GmbH Schwandorfer Straße 23-26, 92286 RIEDEN-Vilshofen (im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet) ist Veranstalter des Gewinnspiels und somit ausschließlich für dessen Durchführung verantwortlich. 

1.2.

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Nutzern übermittelten Daten ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter.

1.3.

Teilnahmeberechtigt sind alle Nutzer, die bei Beginn des Gewinnspiels mindestens 18 Jahre alt sind und eine gültige Postanschrift und einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben. Gewinne werden nicht an Personen unter 18 Jahren ausgegeben. Jeder Nutzer darf einmal teilnehmen. Die mehrfache Teilnahme, etwa mittels Angabe mehrerer Namen, Postanschriften oder Facebook-Profilen zur Erhöhung der Gewinnchancen ist unzulässig.

1.4.

Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.5.

Die Teilnahme ist unentgeltlich und nicht an den Erwerb von Waren gebunden.

2. Durchführung des Gewinnspiels

2.1.

Bei dem Gewinnspiel nimmt der Teilnehmer durch Betätigen des „gefällt mir“ Buttons auf der original Getränke Klette Facebook-Seite bzw. der original Getränke Klette Bernhardswald Facebookseite zu dem Gewinnspielpost teil. Ein Teilen des Beitrags ist nicht Voraussetzung.

2.2.

Der Überraschungsgewinn wird am Ende eines jeden Spieltages bekanntgegeben. Der Gewinn ist weder austausch- noch übertragbar. Die Barauszahlung ist ausgeschlossen. Verlost werden in der Adventszeit 2024 unterschiedliche Preise für die Facebookseiten „Getränke Klette“ und „Getränke Klette Bernhardswald“.

2.3.

Das Gewinnspiel beginnt am 01.12.2024 um 7:00h und endet am 24.12.2024 16:00h.

2.4.

Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip, durch Los ermittelt und am Ende des jeweiligen Tages ab 18.00 Uhr auf der jeweiligen Facebook bekannt gegeben.

2.5.

Der Gewinner kann seinen Gewinn im Getränkefachmarkt Klette, Schwandorfer Straße 23-26, 92286 RIEDEN-Vilshofen bzw. im Getränkefachmarkt Klette, Regensburger Straße 29, 93170 Bernhardswald abholen.  Zur Übergabe muss er glaubhaft nachweisen können, dass es sich um seinen Account handelt. Der Veröffentlichung der Gewinnübergabe auf den Getränke Klette Facebook-Seiten und anderen Werbequellen des Gewinnspiels stimmt der Teilnehmer ausdrücklich zu.

2.6.

Der Gewinner wird von Veranstalter angeschrieben – sofern dies möglich ist. Ist eine Benachrichtigung nicht möglich, hat der Gewinner 7 Tage Zeit sich selbst zu melden und den Gewinn abzuholen. Wird der Gewinn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Auslosung abgeholt verfällt er und kann neu verlost werden, oder ein Nachfolgegewinner ermittelt werden.

3. Beiträge auf Facebook zum Gewinnspiel

3.1.

Der Nutzer verpflichtet sich, keine Beiträge oder Inhalte auf die Getränke Klette Facebook-Seite hochzuladen bzw. dort einzustellen, die gegen geltendes Recht oder gegen diese Teilnahmeregeln verstoßen.

3.2.

Der Veranstalter macht sich vom Nutzer eingestellte Inhalte nicht zu Eigen. Er ist jederzeit berechtigt, Inhalte, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, von der Veröffentlichung auszunehmen oder zu löschen und den betreffenden Nutzer von dem Gewinnspiel auszuschließen.

4. Haftung

4.1.

Die Haftung des Veranstalters sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden, einschließlich Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

4.2.

Im Falle einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, begrenzt sich die Haftung des Veranstalters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

5. Datenschutz

5.1.

Der Veranstalter erhebt die zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen Daten. Dies sind der Vor- und Familienname des Nutzers, sowie die Postanschrift.

5.2.

Der Veranstalter verarbeitet und nutzt diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels. Die Daten werden gegebenenfalls im Rahmen des Erforderlichen an die mit der Unterstützung des Veranstalters bei der Durchführung beauftragten Dienstleister übermittelt.

5.3.

Die Daten werden 12 Monate nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.

5.4.

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie zum Widerruf gegebenenfalls erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: info@getraenke-klette.de

5.5.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1b DSGVO.

6. Schlussbestimmungen

6.1.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6.2.

Die Durchführung des Gewinnspiels, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer, sowie diese Teilnahmeregeln einschließlich ihrer Auslegung unterstehen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.

 Rieden-Vilshofen, 30.11.2024

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